Feste Klimaanlagen
Der Regierungsrat hält fest, dass der Einbau fest verbauter Klimaanlagen im Kanton Zürich einer Baubewilligung unterliegt.
Der Kanton Zürich hält amtlich fest, dass fest verbaute Klimaanlagen der Baubewilligung unterliegen. Zuständig ist die Standortgemeinde. Für die Stadt Zürich bestehen zusätzliche konkrete Seiten zu Klima- und Lüftungsanlagen.
Jede Aussage in diesem Abschnitt ist direkt mit einer offiziellen Kantons- oder Gemeindequelle verknüpft.
Der Regierungsrat hält fest, dass der Einbau fest verbauter Klimaanlagen im Kanton Zürich einer Baubewilligung unterliegt.
Die Baubewilligung wird durch die Standortgemeinde erteilt; je nach Projekt können kantonale Stellen mitwirken.
Energierechtliche Anforderungen werden im Baubewilligungsverfahren geregelt und durch die Gemeinden vollzogen.
In der Stadt Zürich benötigen Lüftungs- und Klimaanlagen eine Baubewilligung; die städtischen Unterlagen nennen projektspezifische Klima- und Schallnachweise.
Keine Medien, Blogs, Fachbetriebe oder Sekundärportale. Bei französischen Originalquellen geben wir die Kernaussage auf Deutsch wieder und verlinken das amtliche Original.
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Geltungsbereich: Kantonale Aussagen gelten für den Kanton; ausdrücklich als Stadt Zürich bezeichnete Anforderungen gelten nur im Stadtgebiet.