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Amtliche Kantonsorientierung

Klimaanlage im Kanton Basel-Stadt

Basel-Stadt behandelt Klima- und Kälteanlagen grundsätzlich als bewilligungsrelevant. Amtliche Unterlagen enthalten technische Ausnahmen und Schwellenwerte; Anlagen mit Aussenwirkung können dennoch bewilligungspflichtig sein. Mobile handelsübliche Klimageräte nennt der Kanton als baubewilligungsfrei.

Grundsätzlich Bewilligung, eng begrenzte Ausnahmen
Geprüft: 2026-08-035 amtliche PrimärquellenKeine Rechtsberatung
Kurzantwort

Was du vor dem Kauf wissen musst

Die Ausnahmeprüfung darf nicht auf einen einzigen Leistungswert verkürzt werden. Zone, Volumen, Aussenwirkung sowie Umwelt-, Lärm-, Brandschutz- und Energieanforderungen müssen zusammen betrachtet werden.
Nur Primärquellen

Was amtlich belegt ist

Jede Aussage in diesem Abschnitt ist direkt mit einer offiziellen Kantons- oder Gemeindequelle verknüpft.

Grundsatz

Für das Erstellen oder Verändern von Bauten und Anlagen ist grundsätzlich ein Baubegehren erforderlich; die Klimagerätehinweise sind in den amtlichen Bauinformationen eingebettet.

Technische Schwellen

Der amtliche Anhang D unterscheidet Klima- und Kälteanlagen anhand der thermischen Kälteleistung und weist darauf hin, dass auch kleinere Anlagen bei Aussenwirkung bewilligungspflichtig werden können.

Mobile Geräte

Mobile, handelsübliche Klimageräte werden in den amtlichen Informationen als baubewilligungsfrei bezeichnet; andere anwendbare Anforderungen bleiben davon unberührt.

Einreichung

Baubegehren auf Privatparzellen können über das Online-Baubegehren erfasst und digital eingereicht werden.

Einordnung nach Gerät

Mobil, Split oder Wandgerät

Mobiles handelsübliches KlimagerätBaubewilligungsfrei laut amtlicher Information

Diese Aussage betrifft das mobile Gerät. Feste Umbauten, Aussenwirkung sowie Umwelt-, Lärm- oder andere Fachanforderungen sind davon nicht automatisch erfasst.

Festes Splitgerät oder AussengerätGrundsätzlich vorab prüfen und einreichen

Aussengeräte haben Aussenwirkung; Leistung, Standort und technische Anforderungen sind mit dem Bau- und Gastgewerbeinspektorat abzuklären.

Festes Wand-MonoblockgerätAussenwirkung ist entscheidend

Fassadenöffnungen und sichtbare Aussenbauteile können die Bewilligungspflicht auslösen, auch wenn die technische Leistung unter einem Schwellenwert liegt.

Vorbereitung

Diese Angaben und Unterlagen vorbereiten

  • Angaben zu Leistung, Abmessungen, Standort und Aussenwirkung
  • Amtliche Formulare und projektspezifische Anhänge des Bau- und Gastgewerbeinspektorats
  • Je nach Anlage zusätzliche Umwelt-, Energie-, Lärm-, Brandschutz- oder Kältemittelunterlagen
Sicherer Ablauf

So gehst du vor

  1. Vor einer festen Installation die baurechtliche Einordnung beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat bestätigen lassen.
  2. Leistung, Gerätevolumen, Aussenwirkung und Montageort vollständig angeben.
  3. Das Baubegehren mit den verlangten Anhängen online oder über den amtlich vorgesehenen Weg einreichen.